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Die Mär von den gelesenen AGBs

2012 konstatierte die schwedische Initiative CommonTerms, dass die größte Lüge des Internets sei, die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und etwaige Datenschutzrichtlinien gelesen zu haben. Auch wenn jeder dieser Aussage zweifellos zustimmen wird, lieferte ein Konferenzbeitrag aus dem Jahr 2016 den Beweis auch nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten. 97% der Studienteilnehmer überflogen die AGBs, bei einer dem Umfang entsprechenden, mindestens zu erwartenden Lesedauer von 45-60 Minuten, in weniger als 5 Minuten. 74% akzeptierten diese ohne sie überhaupt gesehen zu haben.

Durch die (unbedachte) Bestätigung der Bedingungen werden typischerweise nicht nur die eigenen Urheberrechte an die Anbieter abgetreten, sondern man stimmt einer zumeist umfangreichen Verarbeitung und Weitergabe der persönlichen Daten zu, die bei der Nutzung anfallen. Aber wer hat schon Zeit, seitenweise AGBs zu blättern, wenn man doch nur schnell eine Information oder nur kurz die App benötigt? Es wird schon alles ok sein, man ist ja schließlich nicht der erste oder einzige Kunde …

Die nachfolgenden Initiativen versuchen, dieser – aus Nutzersicht, sehr leichtsinnigen – aus Anbietersicht, vorsätzlich irreführenden – Praxis entgegen zu wirken und dem Nutzer eine Informierte Einwilligung auf Basis strukturell und visuell aufbereiteter Nutzungsbedingungen zu ermöglichen:

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John Perry Barlow

Foto von Joi (CC-BY)

Seine “Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace” von 1996 hat den Aktivismus für den Erhalt eines freien, unabhängigen und offenen Internet mitbegründet und inspiriert auch noch heutzutage:

A Declaration of the Independence of Cyberspace

Governments of the Industrial World, you weary giants of flesh and steel, I come from Cyberspace, the new home of Mind. On behalf of the future, I ask you of the past to leave us alone. You are not welcome among us. You have no sovereignty where we gather.

We have no elected government, nor are we likely to have one, so I address you with no greater authority than that with which liberty itself always speaks. I declare the global social space we are building to be naturally independent of the tyrannies you seek to impose on us. You have no moral right to rule us nor do you possess any methods of enforcement we have true reason to fear.

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Leseempfehlung: Meinungsfreiheit im Zeitalter sozialer Netzwerke

Zeynep Tufekci (Wikipedia, Twitter) hat vor kurzem ein umfangreiches Essay mit dem Titel “It’s the (Democracy-Poisoning) Golden Age of Free Speech” auf Wired veröffentlicht. Eine absolute Leseempfehlung, vor allem im Kontext der aktuellen Diskussion zur Gefährdung der Meinungsfreiheit in Sozialen Netzwerken. Wer nicht den ganzen Artikel lesen will, findet nachfolgend einige wichtige Aussagen des Essays. Hoffentlich sinngemäß übersetzt und zusammengefasst, kaum aus dem Kontext gerissen und keinesfalls vollständig:

Früher konnte man unerwünschte Meinungen sehr einfach unterdrücken, indem man entweder den Urheber direkt oder den Zugang zu möglichen Verbreitungsmedien (Druck, Radio, Fernsehen) kontrollierte.

Dagegen ist heutzutage – im Zeitalter sozialer Medien – Jeder zugleich Autor, Herausgeber und Multiplikator. Es ist damit unmöglich geworden, den Inhalt auf Konformität oder auch nur Wahrheitsgehalt zu prüfen, um gegebenenfalls eine Veröffentlichung zu verhindern.

Befinden wir uns damit also im goldenen Zeitalter der Meinungsfreiheit (“Free Speech”)? Laut Tufekci nur solange man dem, was das eigene Auge (“lying eyes”) sieht, vertrauen kann.

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Netzwerkdurchsetzung

In aller Munde, tausendfach diskutiert und kritisiert, darf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz natürlich auch auf diesem Blog nicht unerwähnt bleiben. Ist es wirklich ein so großes Problem oder nicht eher der Umstand, dass der öffentliche Diskurs mittlerweile aus der Öffentlichkeit auf private Plattformen umgezogen ist?

Aus rein – trockener – juristischer Perspektive ist das kurz als NetzDG bezeichnete Gesetz nicht so schlimm, wie vielfach behauptet. Alles was unter dem Sammelbegriff Hate Speech (zum Beispiel § 185 StGB Beleidigung, § 186 StGB Üble Nachrede, § 187 StGB Verleumdung bis hin zur § 130 StGB Volksverhetzung) bereits rechtswidrig war, hat sich auch mit dem NetzDG nicht geändert. Betreiber von Internetangeboten waren bereits zuvor angehalten, rechtswidrige Inhalte zu löschen (§ 10 TMG). Das NetzDG setzt nun aber klare Fristen (plus signifikante Strafen) und nimmt damit die Betreiber kommerzieller Plattformen (sogenannter “sozialer Netzwerke”) mit mehr als 2 Millionen inländischen Nutzern in die Verantwortung, um die Weiterverbreitung (hoffentlich ausschließlich) rechtswidriger Inhalte zu unterbinden. Das eigentliche Richten über den Tatbestand (Urteil und Strafmaß) verbleibt bei der Judikativen, wie bisher.

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Apple und die Sicherheit

Es gab Zeiten, da hatte man Apples Mac OS X Betriebsssystem für all diejenigen empfohlen, die sich nicht mit GNU/Linux und der doch nicht ganz trivialen Einrichtung und Wartung befassten wollten, aber trotzdem einen sicheren und leistungsfähigen Unterbau für Ihre alltägliche Arbeit brauchten.

“Hol Dir doch einen Mac, der läuft stabil, ist (verhältnismäßig) sicher vor Malware und unberechtigten Zugriffen, einfach und intuitive zu bedienen und sieht noch dazu schick aus.”

Dann kam High Sierra. Das neueste Betriebssystem aus Cupertino mit dem Versprechen: “Dein Mac. In Höchstform.”

Ganz und gar nicht in Höchstform ist zur Zeit die Entwicklungsabteilung von Apple. Continue reading Apple und die Sicherheit

Öffentliche Gelder nur für offenen Code

Warum es eigentlich essentiell wäre, den Quellcode jeder Software, die im Interesse der Allgemeinheit beschafft und betrieben wird, öffentlich zu machen, hat zuletzt der Chaos Computer Club vorgeführt und beängstigende Details zu fehlerhafter Wahlsoftware ans Licht der Öffentlichkeit gebracht. Stichwort “PC-Wahl”, siehe “Software zur Auswertung der Bundestagswahl unsicher und angreifbar” und “Open-Source-Spende: CCC schließt größte Schwachstelle in PC-Wahl”.

Nahezu zeitgleich hat die Free Software Foundation Europe eine Kampagne gestartet, in der in einem offenen Brief “Public Money, Public Code” die Abgeordneten aufgefordert werden, genau dafür eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Konkret, dass mit öffentlichen Geldern für öffentliche Verwaltungen entwickelte Software unter einer Freie-Software- und Open-Source Lizenz veröffentlicht werden muss.

Nachdem auf diesem Blog bereits viel über Freie Software geschrieben wurden, lassen wir stattdessen das offizielle Video der Kampagne sprechen. Anschauen und falls überzeugt, den offenen Brief unterschreiben.

https://vimeo.com/232524527

Public Money? Public Code! from Free Software Foundation Europe on Vimeo.