Wer sich aus gegebenen Anlass – der 25. Mai 2018 steht kurz bevor – in der Blogosphäre auf die Suche nach Hilfestellungen zur “Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG” (kurz: Datenschutz-Grundverordnung, kürzer: DSGVO) begeben hat, stößt entweder auf Schimpftiraden gegen die Verfasser und Verabschieder dieses Gesetzestextes oder aber auf hysterische Abhandlungen, dass wir alle sterben werden. Als Konsequenz wird der Blog entweder direkt vom Netz genommen – zap und dunkel oder man findet zufällig an gleicher Stelle passende Trainings oder Musterunterlagen von vorgeblichen Experten. Gegen einen kleinen aber feinen Obolus, unkompliziert und total datenschutzfreundlich über einen amerikanischen Internet-Zahlungsdienstleister abgewickelt, können diese konsumiert werden, um in letzter Sekunde das Unheil abzuwenden.
Nachdem man einige Quellen gesichtet und sich die allgemeine Aufregung etwas gelegt hat, stößt man aber doch auf die ein oder andere hilfreiche Einführung bzw. Überblick:
- Podcast “DSGVO: Alles zur EU-Datenschutzgrundverordnung – Rechtsbelehrung Folge 54” von Marcus Richter und Thomas Schwenke
- “Endlich verständlich – was die neuen EU-Regeln für die Bürger bedeuten” von Patrick Beuth, Markus Böhm, Jörg Breithut und Angela Gruber
- “Countdown: Alles Wichtige zur Datenschutz-Grundverordnung der EU” von Jan Philipp Albrecht
- “Keine Website ist auch keine Lösung” von Lisa Hegemann
Nach erster Lektüre bleibt festzuhalten:
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