Der Schweizer Uhrmacher Abraham-Louis Perrelet gilt als Erfinder des Schrittzählers, den er 1780 zur Vollendung brachte. Damals noch mechanisch, schmückt dieser heutzutage in digitaler Ausführung immer mehr Handgelenke. Der nun integrierte 3-Achsen Beschleunigungssensor liefert neben der Schrittanzahl eine Menge an Daten, die Aufschluss über die aktuelle Aktivität bzw. ausstehende Aktivität des Trägers geben. Im Angesicht der immer umfangreicheren Vermessungsmöglichkeiten ist auch der Begriff “Pedometer” nicht mehr zeitgemäß und wurde durch “Aktivitäts- / Fitnesstracker” oder auch “Fitnessarmband” ersetzt.
Das Versprechen ist, die Träger zu (mehr) sportlicher Betätigung zu motivieren und ihnen ein Tagebuch der erbrachten Aktivität zur Selbstvermessung, Trainingsoptimierung und Langzeitbeobachtung zur Verfügung zu stellen.
Aus diesen Gründen weckte die neueste Generation der Fitnessarmbänder auch mein Interesse. Testberichte und Produktvergleiche der einzelnen Modelle gibt es zu Hauf. Die Akkulaufzeit, die Messgenauigkeit, die Ablesbarkeit bei Sonne, die Bedienbarkeit, das Design … Kein einziger setzt sich jedoch damit auseinander, wo die erfassten Daten eigentlich gespeichert und aufbereitet werden. Und dass der Benutzer bereits die Kontrolle darüber verloren hat.
Um dieses Thema – Datenschutz und Datenhaltung bei Fitnesstrackern – soll es in diesem Blogeintrag gehen. Neben einem knappen Abriss über die Thematik, sollen auch die Antworten ausgewählter Hersteller gezeigt werden, die dazu von mir befragt wurden.
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