Kopfhörer und Mithörer

Am 18. April 2017 reicht ein gewisser Plaintiff Kyle Zak aus Chicago, vertreten durch seine Anwälte der Kanzlei Edelson PC Sammelklage gegen die Bose Corporation ein.

Bose ist Hersteller hochwertigerpreisiger HiFi-Komponenten. Eines ihrer Steckenpferde ist seit mehr als zwei Jahrzehnten der mit Antischall betriebene, geräuschreduzierende Kopfhörer. Nicht nur in der Raumfahrt, sondern auch beim Zugfahren oder im Großraumbüro schirmt er seinen Träger vor lästigem Umgebungslärm ab.

In der schönen neuen Welt der Smartphones, Apps und kabellosen Audioübertragung ist das Nutzungserlebnis der aktuellsten Noise-Cancellation-Kopfhörergeneration namens “Quiet Comfort 35” eng mit der Smartphone-App “Bose Connect” verknüpft. So können die Kopfhörer damit nicht nur konfiguriert, sondern auch auf die aktuellste Firmware-Version aktualisiert werden.

Eben diese App scheint jedoch nicht dem Grundsatz der Abschirmung zu folgen, sondern betreibt hinsichtlich dem Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer eher das Gegenteil.

Diesen Vorwurf macht zumindest Zak in seiner Klage. Im Detail geht es darum, dass Bose neben allgemeinen Nutzungsdaten auch die Namen der abgespielten Audiotitel erfasst und ohne Zustimmung der Nutzer an Dritte weiterreicht. Im Wortlaut der Klageschrift: “… collect and record the titles … and transmit … along with other personal identifiers to third-parties without its customers’ knowledge or consent …”. Anfangs berichtete Fortune darüber, im deutschsprachigen Raum griffen die Klage u.a. Golem und zuletzt Heise auf.

Bei Bose sind diese “hetzerischen und irreführenden Anschuldigungen” anders verstanden worden. Einen Tag nach den ersten Berichten versichert die Firma “dass über die Bose Connect App weder Gespräche abgehört noch erhobene Daten an Dritte verkauft oder dazu genutzt werden, Ihren Namen — oder die Namen anderer Personen – zu ermitteln”. Konkret also:

  • Nein, wir hören keine Gespräche ab. Kommentar: Wurde in der Klage nie behauptet.
  • Nein, wir verkaufen nicht die Daten. Kommentar: In der Klage wurde von Weitergabe im Allgemeinen gesprochen. D.h. nur die Weitergabe gegen Geld wird von Bose dementiert.
  • Nein, wir haben keine Namen ermittelt. Kommentar: In der Klage wurde davon gesprochen, dass Merkmale erhoben und weitergegeben wurden, mit denen sich Individuen und am Ende auch deren Namen eindeutig ermitteln lassen. Nicht davon, dass die Namen auch wirklich ermittelt wurden.
  • Man will rechtlich gegen die erhobenen Anschuldigungen vorgehen. Kommentar: Das ist allem Anschein nach auch die Idee des Klägers Zak, die Anschuldigungen auf dem Rechtsweg prüfen zu lassen.

Auf persönliche Nachfrage, da ich selbst Besitzer dieser Kopfhörer bin, versicherte Bose mir weiterhin:

  • Nein, wir haben ihre Daten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Kommentar: Und an befugte (authorisierte) Dritte? Die Klage spricht nur von Dritten. Selbst wenn diese von Bose befugt sind, die Daten zu verarbeiten, wurde trotzdem nicht das Einverständnis der Nutzer eingeholt bzw. ihnen die Möglichkeit einräumt, dem zu widersprechen.

Auf die angeblich vollkommen unbegründeten Anschuldigungen reagiert Bose am heutigen Tag mit einer überarbeiteten “Bose Connect” App (Version 4.1.0). Diese bietet nun die Möglichkeit, der Datenerfassung zu widersprechen.

Bose Connect App mit Widerspruchsoption

Jetzt könnte man weiter auf Bose herum hacken. Am Ende ist die Datenerhebung und das Gebaren der Firma höchst fragwürdig, gleichzeitig aber auch heutzutage gängige Praxis unter den meisten Apps und hardware-basierten Lifestyleprodukten, ganz zu schweigen von den schon immer sammelfreudigen Herstellern hinter den Smartphone-Betriebssystemen. Natürlich geht es ausschließlich um die kontinuierliche Optimierung des Benutzungserlebnisses und die Erschließung neuer Geschäftsfelder. So oder so fallen dabei auch äußerst persönliche Daten an, die erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Und was passiert, wenn diese bewusst oder unbewusst in die falschen Hände geraten? Diese mit Datensätzen aus anderen Quellen fusioniert werden? Und am Ende damit unter ganz anderen Gesichtspunkten analysiert werden können?

Am Beispiel der Kopfhörer und Erfassung der abgespielten Audiotitel lässt sich sehr gut darstellen, wie persönlich allein schon diese Daten seien können. Dies wurde auch von Zak in seiner Klage gegen Bose angebracht, der die nachfolgenden Aspekte weitestgehend entnommen sind. Und nein, es geht weniger darum, dass sich ein bekennender Death Metal Anhänger, in seiner Freizeit doch lieber Britney Spears anhört und nach Bekanntwerden seiner eigentlichen Vorliebe, sein Status in der Szene verliert.

Eine Publikation aus dem Jahr 2015 führt vor, wie man aus den individuellen Musikvorlieben sogar auf den kognitiven Stil der Person schließen kann. Also auf die typisierte Art und Weise der Wahrnehmung, des Denkens und Wissens. Ein Rückschluss auf Alter, Geschlecht und andere demographische Merkmale erscheint dagegen als reines Kinderspiel.

Aber auch ein einzelner Titel kann schon (zu) viel über dessen Hörer preisgeben. Denkt man nur an Podcasts wie “Meine Schwangerschaft und ich”, “Ein Leben mit Krankheit XYZ und mögliche Therapieansätze”, “Den Glauben in Gottheit ABC stärken”, “Kündigen aber richtig” oder “Die geheime Opposition unter einem repressiven Regime und der Weg in die Revolution”.

Ohne weitere Datenpunkte hat ein Dritter damit erst einmal nur die Information, dass sich eine zunächst nicht identifizierbare Person diese Stücke bzw. Podcasts angehört hat. Durch ein Verknüpfen dieser Daten mit den Downloads/Einkäufen auf einem entsprechenden Onlineportal/-shop und dem monatlichen Zahlungsverkehr von Kreditkartenbesitzern, hat man damit früher oder später genügend de-anonymisierende Merkmale angehäuft, um am Ende des Data-Mining-Prozesses auch an der Haustür des vermeintlich anonymen Hörers klingeln zu können. Und der Besucher ist in solchen Fällen dann zumeist nicht von Bose, um die neueste Produktverbesserung überreichen zu wollen. Er gehört vermutlich eher dem Berufsfeld der Werbetreibenden, Datenhehler, Kriminellen, Diskriminierenden oder Unterdrücker an.

Wie konnte es soweit kommen, dass sich mein Kopfhörer für meine Hörvorlieben interessiert???